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Stichwort English Beschreibung
Berufshaftpflichtversicherung / Vermögensschadenhaftpflichtversicherung professional liability insurance; professional indemnity insurance / pecuniary damage liability insurance Berufshaftpflichtversicherungen werden von Freiberuflern und Gewerbetreibenden abgeschlossen, damit Schäden, die sich bei Ausübung des Berufes durch ein Versehen ergeben, von einer Versicherungsgesellschaft abgedeckt werden. Im Immobilienbereich sind solche Versicherungen vor allem unerlässlich für Auktionatoren, Notare, Sachverständige, Hausverwalter, Immobilienmakler, Wohnungs- und Baubetreuungsunternehmen. Nicht zu verwechseln ist die Berufshaftpflichtversicherung mit der Vertrauensschadenversicherung.

Bei einer Berufshaftpflichtversicherung ist zwischen einer Betriebshaftpflichtversicherung und einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zu unterscheiden. Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden ab. Sie ist z.B. in die Architektenversicherung einbezogen. Bei einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung geht es hingegen um Schäden am Vermögen eines anderen, die sich beispielsweise aus unzulänglichen Verhaltensweisen, insbesondere falschen Auskünften, falschen Abrechnungen, fehlerhaften Kostenberechnungen, Bewertungsfehlern usw. ergeben können.

Für Makler, aber auch für Hausverwalter ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung besonders wichtig. Der Immobilienverband Deutschland (IVD) fordert, wie viele andere Verbände auch, von seinen Mitgliedern in diesem Bereich ausreichenden Versicherungsschutz.

Bei Hausverwaltern im Mietshaus-, aber auch im WEG-Bereich, kann es sehr schnell zu einer Haftung im Bereich Vermögensschäden kommen. So sind gegenüber Mietern viele Pflichten einzuhalten, deren Nichtbeachtung finanzielle Konsequenzen für den Eigentümer nach sich zieht – von einer korrekten Betriebskostenabrechnung bis zur rechtzeitigen Information über eine Modernisierung oder die Umsetzung einer Mieterhöhung. Auch im Bereich der reinen Verwaltung von Wohnungseigentum geht es schnell um große Summen – etwa bei Hausgeldabrechnungen, dem Abschluss von Verträgen mit Handwerkern und Versorgungsbetrieben, dem Einhalten von technischen Wartungsterminen für die Haustechnik oder Bauarbeiten am Objekt.

Die Deckungssumme einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Hausverwalter ist frei wählbar und richtet sich nach dem im Einzelfall verwalteten Wohnungsbestand. Auch die Berechnung der Versicherungsprämie erfolgt meist nach der Anzahl der verwalteten Einheiten. Der Vertrag sollte möglichst genau auf die Situation des jeweiligen Versicherungsnehmers abgestimmt werden.

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Berufszulassung von Maklern und Hausverwaltern sieht eine Versicherungspflicht in der Berufshaftpflichtversicherung insbesondere für WEG-Verwalter vor. Mit dem Inkrafttreten wird 2018 gerechnet.